• Handreichung des StMAS „Kinderschutz braucht starke Netze!“, abrufbar unter www.stmas.bayern.de/jugend/kinderschutz/handreich.php
     
  • Best practice-Beispiel für gelingende Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe und Schule: siehe Abschlussbericht zum inzwischen verstetigtens Modellprojekt Kooperation Polizei-Jugendhilfe-Sozialarbeit-Schule (PJS) in Nürnberg Infos hierzu sind unter www.nuernberg.de/internet/sicherheitspakt/vernetzung_polizei_schule.html abrufbar.
     
  • ZBFS: Bayerisches Landesjugendamt; Kindeswohlgefährdung, Dokumentation einer Fachtagung für Familienrichter und leitende Fachkräfte in Jugendämter, München, 2006: www.blja.bayern.de/schriften/kindeswohlgefaehrdung.html
     
  • Aktuell: Fachtag zur Kooperation von Familiengericht, Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle am 11.7.2012:
    Um die erforderlich enge Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe sowie Justiz speziell im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts zu verbessern und Eskalationen in diesem hochemotionalen Feld zu vermeiden bzw. zu begrenzen findet am 11.07.2012 eine gemeinsame Fachtagung des StMAS, StMJV und des Bayerischen Landesjugendamtes zur Kooperation von Familiengericht, Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle statt