Zur Gewährleistung eines landesweit einheitlichen Vollzugs sowie von Qualitätsstandards gibt es zahlreiche Hilfestellungen und Empfehlungen

  • Handreichung des StMAS „Kinderschutz braucht starke Netze“, abrufbar unter www.stmas.bayern.de/jugend/kinderschutz/handreich.php
     
  • Zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII siehe insbesondere die Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses und Empfehlungen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII unter www.blja.bayern.de/textoffice/empfehlungen/index.html.
     
  • Wichtige Informationen wie sich Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdungen richtig verhalten, enthält die Broschüre „Schützen – Helfen – Begleiten“ des Bayerischen Landesjugendamtes, siehe www.blja.bayern.de/schriften/Schutzauftrag.html
     
  • Sozialpädagogische Diagnosetabelle des Bayerischen Landesjugendamtes, www.blja.bayern.de/themen/erziehung/hilfeplan/Diagnosetabellen.html.
    Diese unterstützen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei der differenzierten Feststellung des erzieherischen Bedarfs in Ausführung des § 27 SGB VIII. Bei dem Instrument geht es um eine weitgehend standardisierte, effektive und transparente Feststellung des Hilfebedarfs bei Kindern und Jugendlichen sowie eine Stärkung sozialpädagogischer Fachlichkeit vor Ort.