Beschluss des G-BA sowie weiterführende Informationen
Der genannte Beschluss des G-BA sowie weiterführende Informationen hierzu sind abrufbar unter www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/196 sowie Bekanntmachung [1488 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Verdacht auf Kindesmisshandlung vom 21. Februar 2008 samt der zugrunde liegenden tragenden Gründe; siehe www.g-ba.de/informationen/beschluesse/638.
Bekanntmachung [1488 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Verdacht auf Kindesmisshandlung vom 21. Februar 2008 [BAnz. Nr. 57 (S. 1344) vom 15.04.2008]:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2008 beschlossen, die Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“) in der Fassung vom 26. April 1976 (Beilage Nr. 28 zum BAnz. Nr. 214 vom 11. November 1976), zuletzt geändert am 21. Dezember 2004 (BAnz. 2005, S. 4833), wie folgt zu ändern:
I. Im Abschnitt A „Allgemeines“ wird unter Nummer 4, nach Satz 1 folgender Absatz angefügt:
„Bei erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung hat der untersuchende Arzt die notwendigen Schritte einzuleiten.“
II. Die Änderung der Richtlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 21. Februar 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess