Parental Alienation Syndrom (PAS)
In der Fachliteratur wurde früher von einem Parental Alienation Syndrom (PAS) gesprochen, wenn von einer gewollten Entfremdung eines Kindes vom anderen Elternteil ausgegangen wurde. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde so im Einzelfall das PAS gegen den anderen Elternteil argumentativ vorgebracht. Dies führte auch zu entsprechenden Argumentationslinien der Gerichte. Heute ist das PAS als Syndrom nicht mehr wissenschaftlich haltbar. Es zeigte sich, dass es keine klaren Klassifikationskriterien gibt, unter denen es diagnostiziert werden könnte. Ein Antrag, das PAS in das Internationale Klassifikationssystem psychiatrischer Krankheiten DSM-V aufzunehmen, wurde abgelehnt (vgl. Fegert [2013]: Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrome [PAS] im amerikanischen Klassifikationssystem DSM-5. Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 5: 190-191).
Situationen eines strittigen elterlichen Umgangs mit dem Kind sind für gewöhnlich hoch emotional aufgeladen. Dies bedeutet, dass Begrifflichkeiten wie das PAS auch heute als Argumentationsformeln verwendet werden. Aus fachlicher Sicht muss aber jeweils die Gesamtsituation mit dem Fokus auf das individuell betroffene Kind und unter systemischen Aspekten der Gesamtfamilie unparteiisch beleuchtet werden. Dies ist z.B. über ein Fachgutachten möglich. Bei fachlicher Analyse der Gesamtsituation bedarf es keiner syndromalen Einordnung, da die beschreibbare Phänomenologie als Argumentation für den Kinderschutz ausreicht.