Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist leider nach wie vor tagtägliche Realität, in Form von körperlicher,
sexueller, seelischer Gewalt oder Vernachlässigung. Den Ärztinnen und Ärzten kommt hierbei eine Schlüsselfunktion bei der Identifikation von Gewalt und der Unterstützung der Betroffenen zu. Häufig ist es jedoch
schwierig, eine entsprechende Diagnose hinreichend sicher zu stellen, da die Symptome und Befunde nicht
immer eindeutig sind.
Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen eine Hilfestellung bei der Beurteilung derartiger Fälle in der praktischen
Arbeit bieten; die „gewichtigen Anhaltspunkte“ als Grundlage für die Einbindung des Jugendamtes werden
definiert und durch Fallbeispiele verdeutlicht. Im Zweifelsfall bietet die Kinderschutzambulanz am Institut für
Rechtsmedizin der LMU München mit Beratung und gegebenenfalls konsiliarischer Untersuchung die Möglichkeit, die Diagnosen überprüfen bzw. absichern zu lassen.
Wir hoffen, dass Sie durch den vorliegenden Leitfaden ermutigt werden, entsprechende Verdachtsmomente
aufzugreifen, die Kinder gründlich und sensibel zu untersuchen, die Befunde rechtssicher zu dokumentieren
und weitere Schritte unter Einbindung der Jugendämter einzuleiten, um das Kindeswohl zu sichern.
Prof. Dr. med. Matthias Graw,
Vorstand Institut
für Rechtsmedizin der LMU München
PD Dr. med. Elisabeth Mützel,
Leiterin der Kinderschutzambulanz
am Institut für Rechtsmedizin der LMU München